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OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1986 - 6 A 2304/84 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 1986 - 6 A 2304/84 (https://dejure.org/1986,26981)
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Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1986 - 6 A 2304/84
- BVerwG, 13.08.1986 - 2 B 78.86
Wird zitiert von ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.07.1988 - 6 A 1716/87 Die Generalklausel des § 44 Abs. 1 VwVfG NW trägt dem Gedenken Rechnung, daß die Nichtigkeit eines Verwaltungsakts stets eine besondere Ausnahme von dem Grundsatz ist, daß ein Akt der staatlichen Gewalt die Vermutung seiner Gültigkeit in sich trägt, vom einzelnen Bürger nur auf dem Rechtsweg beseitigt werden kann (Vgl. BVerwG, Urteil vom 11.02.1966 - VII CB 149.64 -, BVerwGE 23, 237), und ausnahmsweise nur dann keine Beachtung im Rechtsverkehr verdient, wenn er die an eine ordnungsgemäße Verwaltung zu stellenden Anforderungen in einem so erheblichen und offensichtlichen Maße verletzt, daß von niemandem erwartet werden kann, ihn als verbindlich anzuerkennen (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.1986 - 6 A 2304/84).
Bestehen - wie hier - Zweifel daran, wie eine empfangsbedürftige Willenserklärung auszulegen ist, so stellt ein Auslegungsfehler selbst dann, wenn die Auslegung keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten bereitet, in der Regel keinen offenkundigen, zur Nichtigkeit des Verwaltungsakts führenden Mangel dar (vgl. Urteil des Senats vom 16.04.1986 - 6 A 2304/84 - m. w. N.).